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Geschichtlicher Rückblick

Weimarer Republik

Eine politische Weichenstellung auf dem Weg zur "Machtergreifung Hitlers" entstand in den letzten Jahren der Weimarer Republik. Schon seit Ende 1929 hatte Reichspräsident Paul von Hindenburg sich mit seinen Beratern Gedanken über eine Regierung gemacht, die nicht mehr von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament, sondern vomVertrauen des Reichspräsidenten abhhängig sein sollte.

Der Übergang zu den verfassungsrechtlich problematischen "Präsidialkabinetten" begann. Da es keine parlamentarische Mehrheit für eine arbeitsfähige Regierung gab, beauftragte Hindenburg den Zentrumspolitiker Heinrich Brüning mit der Bildung einer Minderheitsregierung, deren eigentliche Machtbasis das Recht des Reichspräsidenten zum Erlaß von Notverordnungen und zur Auflösung des Reichstags war. Am 1. Juni 1932 ernannte Hindenburg das "Kabinett der nationalen Konzentration" mit Franz von Papen als Reichskanzler. Durch eine staatsstreichartige "Reichsexekution" setzte die Regierung Papen die von dem Sozialdemokraten Otto Braun geführte Preußische Regierung am 20. Juli 1932 ab. Mit dem "roten" Preußen war die letzte demokratische Bastion des Reichs gefallen. Ein Generalstreik gegen den "Preußenschlag" schien angesichts der sechs Millionen Arbeitslosen wenig erfolgversprechend.

Wie sehr sich die innenpolitischen Gewichte verschoben hatten, war schon bei der Wiederwahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten deutlich geworden. Im Frühjahr 1932 wurde er vor allem von den demokratisch-republikanischen Parteien unterstützt. Sein schärfster Konkurrent war Adolf Hitler, für den im zweiten Wahlgang über 13 Millionen Wähler stimmten. Bei den Reichstagswahlen vom 31. Juli 1932 erhielt die NSDAP dann über 37 Prozent aller Stimmen, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) kam auf über 14 Prozent. Die Wähler hatten den "bürgerlichen" Parteien und der parlamentarischen Demokratie auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise eine klare Absage erteilt. Den "böhmischen Gefreiten" zum Reichskanzler zu ernennen, scheute Hindenburg sich zwar, doch Hitler stellte nicht nur die mit Abstand größte Reichstagsfraktion, sondern seine SA hatte in blutigen Kämpfen inzwischen auch "die Straße" erobert. Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war das Ende der Weimarer Republik am 30. Januar 1933 besiegelt.

Etablierung der NS-Herrschaft

Als am Abend des 30. Januar 1933 Anhänger der Nationalsozialisten den lang ersehnten "Tag der Machtübernahme" mit Fackelzügen durch das Brandenburger Tor feierten, markierten die triumphierenden Kundgebungen auch symbolisch das Ende der Weimarer Republik. Wenige Stunden zuvor hatte Reichspräsident Paul von Hindenburg den Vorsitzenden der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), Adolf Hitler, zum neuen Reichskanzler ernannt. Hitlers Absicht, eine von jeder Kontrolle durch den Reichstag befreite, autoritäre Regierung zu etablieren, die das von vielen Deutschen empfundene "demokratische Chaos" der Weimarer Jahre überwinden sollte, verwirklichten die Nationalsozialisten innerhalb kürzester Zeit. Unter Wahrung des Anscheins verfassungsmäßiger Legitimität verstanden sie es, politische Gegner auszuschalten und sich der staatlichen Machtinstrumente zu bemächtigen. Als diese "nationale Erhebung" im Sommer 1934 ihren Abschluß fand, waren Demokratie und Pluralismus in Deutschland zerstört, ohne daß es zu nennenswerter Gegenwehr gekommen wäre.

In Hitlers Kabinett der "nationalen Konzentration" waren mit Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich zunächst nur zwei weitere Nationalsozialisten vertreten. Acht deutschnational-konservative Regierungsvertreter besaßen das Übergewicht, durch die sich Vizekanzler Franz von Papen eine "Zähmung" der Nationalsozialisten versprach.

Dem illusorischen Zähmungskonzept wurden bereits mit der von Hitler geforderten Reichstagsauflösung am 1. Februar 1933 sowie mit der notwendigen Neuwahl des Reichstags die Grundlagen entzogen. Nunmehr vom Regierungsbonus begünstigt, begann die NSDAP unter der Parole "Kampf dem Marxismus" einen Wahlkampf staatlich sanktionierten Terrors gegen die Opposition, allen voran gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

Mit Reichsinnenminister Frick und Göring als kommissarischem preußischem Innenminister waren zwei Schaltstellen der Macht mit Nationalsozialisten besetzt, die über die Polizeigewalt verfügten. Der preußischen Polizei verordnete Göring sogleich in einem "Schießerlaß" vom 17. Februar den rücksichtslosen Gebrauch der Schußwaffe gegen alle politischen Gegner. Von ihm fünf Tage später in Preußen aufgestellte Hilfspolizeiverbände aus 50.000 Angehörigen der Sturmabteilung (SA), der Schutzstaffel (SS) sowie des "Stahlhelms", die ihre Uniformen mit einer "amtlichen" weißen Armbinde versahen, nahmen bis Ende April 1933 ca. 25.000 Regimegegner in "Schutzhaft". Noch im Frühjahr 1933 begannen SA und SS mit der Errichtung erster Konzentrationslager (KZ) in Dachau und Oranienburg.

Den entscheidenden gesetzlichen Rahmen für die Verfolgung politischer Gegner und die gleichzeitige Festigung uneingeschränkter Machtverhältnisse bildete für die Nationalsozialisten die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Die einen Tag nach dem Reichstagsbrand vom Reichspräsidenten unterzeichnete Notverordnung setzte die verfassungsmäßigen Grundrechte der persönlichen Freiheit, der Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit außer Kraft. Über das Deutsche Reich wurde auf scheinbar legalem Weg ein permanenter, während des NS-Regimes nie aufgehobener Ausnahmezustand verhängt.

In diesem Klima der Rechtsunsicherheit besaß die Reichstagswahl vom 5. März 1933 keinerlei freien Charakter. Gemessen an dem hohen Maß an Einschüchterung und propagandistischer Beeinflussung waren die 43,9 Prozent für die NSDAP eine tiefe Enttäuschung. Nur zusammen mit den acht Prozent der "Kampffront Schwarz-Weiß-Rot" aus Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) und "Stahlhelm" erreichte die NSDAP eine parlamentarische Regierungsmehrheit im Reichstag.

Die Nationalsozialisten bauten bei der Etablierung des NS-Regimes neben dem allgegenwärtigen Terror vor allem auf ihre Propaganda, die Emotionen befriedigte und eine verführerische Faszination ausübte. Hakenkreuzfahnen prägten nach dem 30. Januar 1933 das öffentliche Straßenbild. Riesige Parteiaufzüge und Aufmärsche sollten Zustimmung für die von der NSDAP propagierte "nationalsozialistische Revolution" entfachen. Broschüren, Postkarten und Plakate mit dem Konterfei Hitlers begründeten einen Personenkult bisher unbekannten Ausmaßes. In Huldigungen wurde er als "Retter des Vaterlands" gefeiert. Immer wieder beschwor der am 13. März 1933 zum Reichspropagandaminister ernannte Joseph Goebbels zudem öffentlich das "Dritte Reich", das Tradition und Machtanspruch des untergegangenen Kaiserreichs fortsetzen und die Demütigungen des Versailler Vertrags von 1919 revidieren würde.

Symbolisch reichte das neue, das nationalsozialistische Deutschland dem Kaiserreich beim von Goebbels äußerst erfolgreich inszenierten " Tag von Potsdam" am 21. März 1933 die Hand, als sich Hitler in dunkler Zivilkleidung ehrfurchtsvoll vor Reichspräsident von Hindenburg in kaiserlicher Uniform verneigte. Im In- und Ausland verfehlte diese Geste nicht ihre Wirkung.

Auf den Wogen nationaler Euphorie vollendete Hitler zwei Tage später sein nächstes Vorhaben. Mit 444 zu 94 Stimmen nahm der Reichstag inmitten drohender SA-Verbände das " Ermächtigungsgesetz" an, mit dem die Regierung Gesetze ohne Reichstag und Reichsrat verabschieden konnte. Alle anwesenden SPD-Abgeordneten hatten die Selbstentmachtung des Parlaments abgelehnt, die Abgeordneten der KPD waren verhaftet oder bereits im Untergrund. Die Ablehnung des Gesetzes durch die SPD bestätigte die konservativen Parteien in ihrer Auffassung, auf der richtigen, auf der "antibolschewistischen" Seite unter Führung der NSDAP zu stehen. Viele Deutsche glaubten ernsthaft an die Gefahr eines sozialistischen Aufstands. Daß mit der Ausschaltung organisatorischer Strukturen der Linken durch die Zerschlagung der Gewerkschaften und durch die Errichtung des Einparteienstaats im Sommer 1933 eine vermeintlich feste "nationale Ordnung" herrschte, entsprach grundsätzlich auch ihren Wünschen.

Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung

Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 fanden alle jüdischen Emanzipationsbestrebungen in Deutschland ihr Ende. Die Nationalsozialisten konzentrierten sich nach ihrer Machtübernahme im abgestimmten Zusammenspiel von Terror und Propaganda zwar zunächst auf die Ausschaltung der politischen Opposition, doch ihre Politik zielte von Anfang an auf die rasche Ausgrenzung der Juden aus allen Gesellschafts- und Lebensbereichen im Deutschen Reich. Sie hofften anfangs, die "Judenfrage" durch "freiwillige" jüdische Auswanderung und Vertreibung zu lösen. Insgesamt wurden im NS-Regime etwa 2.000 antijüdische Gesetze oder Ergänzungsverordnungen erlassen.

Die erste Welle staatlichen Terrors gegen Juden setzte im Frühjahr 1933 ein. Ende März begann unter großem Propagandaaufwand die Vorbereitung einer Boykottaktion gegen jüdische Geschäfte, Warenhäuser, Anwaltskanzleien und Arztpraxen. Während des "Geschäftsboykotts" vom 1. April entlud sich der von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) seit Jahren geschürte Haß auf Juden. Zugleich machte die Aktion deutlich, daß die jüdische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit von der NS-Führung nicht als Teil des deutschen Volks betrachtet wurde. Doch die meisten der rund 525.000 Juden in Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt noch der Auffassung, die antisemitischen Ausschreitungen und Übergriffe wären Teil der Jahrhunderte langen Verfolgung und würden sich nach der "nationalen Siegeseuphorie" der Nationalsozialisten wieder legen.

Daß der Boykott am 1. April den Übergang zur staatlich gelenkten Verfolgung und Vertreibung markierte, zeigte sich jedoch in den folgenden Wochen. Mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April, durch das Beamte "nicht arischer Abstammung" in den Ruhestand versetzt wurden, fand die rassistische Ideologie der Nationalsozialisten erstmals Eingang in ein Reichsgesetz. In schneller Folge wurde der "Arierparagraph" auf andere Berufsgruppen übertragen und ermöglichte den "legalen" Ausschluß von Juden aus dem Öffentlichen Dienst, den Freien Berufen sowie aus Universitäten und Schulen. Am 10. Mai 1933 folgte die Bücherverbrennung. Als Höhepunkt der Kampagne "Wider den undeutschen Geist" verbrannten Studenten in vielen deutschen Universitätsstädten "undeutsches Schrifttum". Das Reichskulturkammergesetz vom 22. September machte schließlich jede Betätigung von Juden an nichtjüdischen Kultureinrichtungen unmöglich. Diese erste Welle massiver Ausgrenzung und Unterdrückung nach der Machtübernahme 1933 veranlaßte vor allem politisch verfolgte und jüngere Juden zur Auswanderung. Die meisten blieben jedoch trotz Verfolgung, Repressalien und antijüdischer Propaganda in Deutschland. Nach dem Ausschluß aus vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens begannen jüdische Organisationen im Herbst 1933 mit dem Aufbau einer jüdischen Selbsthilfe.

Einen radikalen Einschnitt in das Leben jüdischer Menschen brachten die Nürnberger Gesetze von 1935, die Juden zu Menschen minderen Rechts stempelten. Um die "Reinhaltung" der "arischen Rasse" für alle Zukunft zu sichern, stellten die Gesetze Eheschließungen sowie den als "Rassenschande" bewerteten außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Nichtjuden und Juden unter Strafe. Abhängig gemacht wurde die Zugehörigkeit zur "jüdischen Rasse" von der Konfession der Großeltern. Die Nürnberger Gesetze definierten Menschen als "Volljude" oder "Halbjude", von denen sich viele zeit ihres Lebens nicht als Juden empfunden hatten. Auch sie wurden nun Teil der ausgegrenzten jüdischen Gemeinschaft und Opfer von Rassentheorien, die ein grundlegendes Element nationalsozialistischer Weltanschauung bildeten.

Nach dem "Anschluß" Österreichs im März 1938 erreichte der nationalsozialistische Antisemitismus eine neue Qualität. Innerhalb kürzester Zeit wurden alle antijüdischen Bestimmungen des "Altreichs" auf Österreich - nunmehr als Ostmark bezeichnet - übertragen. Besonders forciert wurden in Österreich Auswanderung und Vertreibung. Dafür zuständig war Adolf Eichmann, der in Wien die "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" organisierte. Die Erfahrungen, die Eichmann in Wien bei der Vertreibung der Juden sammelte, wurden nur wenig später im ganzen Deutschen Reich umgesetzt. Um den Druck auf die jüdische Bevölkerung zu verstärken und deren Bereitschaft zur Auswanderung zu steigern, wurden im Frühsommer 1938 in Berlin die Geschäfte jüdischer Inhaber beschmiert und im Zuge der Aktion "Arbeitsscheu Reich" gegen "Asoziale" und "Kriminelle" zahlreiche Juden willkürlich verhaftet.

Mit der Abschiebung von 17.000 als "polnischstämmig" bezeichneten Juden nach Polen erreichte die antijüdische Politik im Oktober 1938 nochmals eine Verschärfung. Von den Deutschen aus dem Land getrieben und von den Polen nicht ins Land gelassen, irrten die Abgeschobenen im deutsch-polnischen Grenzgebiet umher, bevor sie auf polnischer Seite primitivste Unterkunft fanden. Der 17jährige Jude Herschel Grynszpan, dessen Familie unter den Abgeschobenen war, verübte am 7. November 1938 in Paris einen Mordanschlag auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath. Sein Tod zwei Tage später lieferte Goebbels den Vorwand für einen "spontanen Sühneakt". In der Pogromnacht vom 9. zum 10. November ermordeten Nationalsozialisten etwa 100 Juden, steckten Hunderte von Synagogen in Brand und demolierten Tausende jüdischer Geschäfte und Wohnungen. Um den Druck zur Auswanderung zu erhöhen, wurden rund 30.000 jüdische Männer in Konzentrationslager (KZ) verschleppt und nur wieder freigelassen, wenn ihre Angehörigen eine baldige Ausreise zusicherten. Dem wegen der zerstörten Schaufensterscheiben auch "Reichskristallnacht" genannten Pogrom folgte eine Fülle antijüdischer Maßnahmen, mit denen die Juden endgültig jeglicher Existenzgrundlage beraubt wurden.

Die jüdische Bevölkerung mußte für die in der Pogromnacht entstandenen Schäden selbst aufkommen und wurde zudem zu einer "Sühneleistung" von zunächst 1 Milliarde Reichsmark verpflichtet. Damit war das Stadium des staatlich angeordneten, offenen Raubs von jüdischem Besitz erreicht: Die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938 "legalisierte" die uneingeschränkte "Arisierung der Wirtschaft". Sie verbot Juden den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Feilbieten von Waren aller Art. Alle jüdischen Kapitalvermögen wurden eingezogen, Grundeigentum, Wertpapiere und Schmuck zwangsveräußert. Die Einführung einer besonderen Kennkarte mit aufgedrucktem "J" und der Zwangsvornamen "Sara" bzw. "Israel" wurde für alle Juden angeordnet. Ihnen wurde der Besuch von Bibliotheken, Kinos, Theatern, Museen und Schwimmbädern verboten. Ab dem 15. November 1938 durften jüdische Schüler keine "deutschen" Schulen mehr besuchen. Immer mehr Parkbänke erhielten die Aufschrift "Nur für Arier", und immer öfter war an privaten Restaurants und Geschäften der Satz "Juden unerwünscht" zu lesen. Im Dezember 1938 wurde Juden schließlich das Autofahren und der Besitz von Kraftfahrzeugen verboten.

Der Zweite Weltkrieg verschärfte in Deutschland die Lage und die Lebensbedingungen der Juden und anderer Menschen wie Sinti und Roma durch ihnen auferlegte Bestimmungen und Verbote noch einmal. Im Schatten der Kriegsereignisse begann im Herbst 1939 zudem die als "Euthanasie" bezeichnete Ermordung unheilbar Kranker und Behinderter. Die "Euthanasie"-Spezialisten wurden noch vor Beginn des Kriegs gegen die Sowjetunion im Sommer 1941 zusammengezogen, um sich auf eine neue Aufgabe im Osten vorzubereiten: die systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung.

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